Mit Beginn des 7. Schuljahres setzt eine äußere Differenzierung ein. Dies bedeutet, dass die Kinder in bestimmten Fächern je nach ihrem Lern- und Leistungsvermögen in Kursen auf unterschiedlichem Niveau unterrichtet werden. Der Klassenverband bleibt in den nicht differenzierten Fächern erhalten.
Die Leistungsebenen werden an der IGS Mainz-Bretzenheim folgendermaßen benannt:
G - Kurs (Grundkurs):
Der Grundkurs vermittelt das Fundament des entsprechenden Faches.
E1 - Kurs (Erweiterungskurs 1):
Der Erweiterungskurs 1 vermittelt zum Fundament ergänzende Teilgebiete und vertiefende Arbeitstechniken.
E-2 Kurs (Erweiterungskurs 2):
Der Erweiterungskurs 2 richtet Inhalt, Stoffumfang und Abstraktionsniveau zunehmend auf die gymnasiale Oberstufe (MSS) aus.
Die äußere Differenzierung setzt in den einzelnen Fächern wie folgt ein:
ab Klasse 7:
ab Klasse 8:
ab Klasse 9:
in Klasse 10:
Jede Schülerin, jeder Schüler wird vor Beginn der äußeren Fachleistungsdifferenzierung für jedes der differenzierten Fächer in einen Kurs eingestuft. Grundlage für diese Einstufung bilden die mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen in den jeweiligen Fächern im vorhergehenden Schulhalbjahr.
Insgesamt spielen aber auch Lernentwicklung und Arbeitsverhalten der beiden letzten Schuljahre bei der Entscheidung eine Rolle. Die Einstufung trifft die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Fachlehrer oder Fachlehrerinnen.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klassen werden vor den Sommerferien schriftlich über diese Neueinstufung informiert. Widersprechen die Eltern (schriftlich; 14 Tage nach Ausgabe der Empfehlung) dieser Einstufung, dann wird der Schüler, die Schülerin zunächst in den von den Eltern gewünschten Kurs übernommen. Nach einer Beobachtungszeit von mindestens sechs Wochen und höchstens einem halben Jahr nach Beginn des neuen Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Schüler, die Schülerin in dieser Lerngruppe verbleiben kann.
Umstufungen in den leistungsdifferenzierten Kursen erfolgen jeweils zu den Halbjahres- und Jahreszeugniskonferenzen. Sie sind möglich, wenn ein Schüler, eine Schülerin erhöhten Anforderungen gewachsen scheint beziehungsweise eine erfolgreiche Mitarbeit in höheren Kursen nicht mehr gewährleistet ist. Über Umstufungen entscheidet die Klassenkonferenz.
Ab Klassenstufe 8 wird gleichzeitig mit dem Zeugnis schriftlich mitgeteilt, welchen Schulabschluss der Sekundarstufe I die Schülerin oder der Schüler nach dem gegenwärtigen Leistungsstand erreichen kann.
2019-02-20_differenzierung.pdf (987.28 KB)
Herunterladen