Information für Schüler*innen und Sorgeberechtigte: Ab Montag, 26.10. gilt die Maskenplicht auch im Unterricht
Verfasst am: 23.10.2020
Ab sofort besteht in der Stadt Mainz eine Maskenpflicht in weiterführenden Schulen für alle Schüler*innen, Lehrkräfte, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Schulsozialarbeiter*innen, Besucher*innen sowie alle anderen an den Schulen tätigen Personen. Dies betrifft auch den Unterricht. Die bisherige Regelung, dass im Unterricht die Maske am Platz abgenommen werden darf, ist vorerst außer Kraft.
Es ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; ein Visier kann zusätzlich getragen werden, kann aber die Mund-Nasen-Bedeckung nicht ersetzen.
Es wird dringend empfohlen, Ersatzmasken dabeizuhaben, da die Maske, wenn sie rund um die Uhr getragen wird, irgendwann durchnässt sein wird und gewechselt werden muss.