Aktuelle Regelungen rund um Corona
Grundsätzlich gilt: Mit Erkältungssymptomen egal welcher Art darf das Schulgelände nicht betreten werden.
Ab 31.1. werden in Rheinland-Pfalz alle Schülerinnen und Schüler 3-mal wöchentlich getestet. Dies geschieht an unserer Schule per Selbsttest Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils in der 1. Stunde.
Sollte es in einer Lerngruppe einen Infektionsfall gegeben haben, so wird eine sogenannte anlassbezogene tägliche Testung für die nächsten 5 Schultage für diese Guppe angeordnet.
Schülerinnen und Schüler die genesen (ab 28 Tage und bis 3 Monate nach positivem PCR-Test) oder geimpft (ab 14 Tage und bis 3 Monate nach 2. Impfung oder nach Boosterung) dürfen an den Testungen auf freiwilliger Basis teilnehmen. Insbesondere bei den anlassbezogenen Tests wird eine Teilnahme ausdrücklich empfohlen.
Wer ein positives Schnelltestergebnis hat, muss die Schule verlassen und an einer zertifizierten Teststelle einen PCR- oder PoC-Antigentest durchführen lassen:
- Bei negativem Testergebnis, darf die Schule wieder besucht werden.
- Bei positivem Testergebnis muss man sich als Infektionsfall in eine 10-tägige Quarantäne begeben. In diesem Fall sind die Tutorinnen bzw. Tutoren unverzüglich zu informieren.
- Die Quarantäne endet 10 Tage nach dem genommenen Test.
- Durch einen weiteren Test bei einer zertifizierten Teststelle mit negativem Ergebnis frühestens am 8. Tag kann die Quarantäne beendet werden. Ansonsten dauert die Quarantäne solange fort, bis ein negativer Test von einer zertifizierten Teststelle vorgelegt werden kann.
Eine sehr übersichtliche Zusammenfassung der neuen Regelungen können Sie beim SWR nachlesen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/neue-corona-regeln-in-schulen-rlp-100.html
Die aktuellen Verordnungen finden Sie stets hier: https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/